Der AOK Bundesverband eine umfassende Studie veröffentlicht, in der die Fallzahlen der einzelnen Transplantationszentren in Bezug auf die Mindestmengenregelung dargestellt wird.
Neue Regeln greifen seit Mitte 2019
Mit dem Krankenhaus-Strukturgesetz vom 1. Januar 2016 hat der Gesetzgeber einen neuen gesetzlichen Rahmen geschaffen. Ziel war es, die rechtssichere Umsetzung der Mindestmengen zu verbessern. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat auf dieser Basis eine neue Mindestmengen-Regelung beschlossen, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist und jetzt greift: Bis zum 15. Juli 2019 mussten die Krankenhausträger den Krankenkassen in ihrem Bundesland erstmals ihre aktuellen Fallzahlen für die Mindestmengen-relevanten Behandlungen melden. Zudem mussten sie eine Prognose über die OP-Zahlen im Jahr 2020 abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen haben diese Angaben geprüft und dann entschieden, ob sie die Prognose akzeptieren oder sie aufgrund begründeter Zweifel widerlegen.
AOK-Karte mit aktuellen Fallzahlen
Das Ergebnis dieses Prozesses zeigt die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK-Gemeinschaft: Sie bildet alle Kliniken in Deutschland ab, die 2020 Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patienten durchführen dürfen – inklusive der von den Kliniken gemeldeten Fallzahlen. Diese können Patienten und einweisenden Ärzten wichtige Hinweise auf die Routine der operierenden Ärzte geben. Denn eine positive Prognose für 2020 konnten auch Kliniken erhalten, die die notwendige Zahl von OPs aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht erbracht haben – aber glaubhaft nachweisen konnten, dass die Gründe dafür ausgeräumt wurden. Daneben zeigt die Mindestmengen-Transparenzkarte auch, welche Kliniken ihre „Leistungserlaubnis“ das erste Mal oder nach einer mindestens zweijährigen Unterbrechung erhalten haben (blaue Punkte). Und sie zeigt die seltenen Fälle, in denen Kliniken ihre OP-Berechtigung durch die zuständige Landesbehörde erhalten haben, um die flächendeckende medizinische Versorgung in dem jeweiligen Land sicherzustellen (gelbe Punkte). Sämtliche Informationen aus der Karte sollen im Laufe des Jahres 2020 auch in den Krankenhaus-Navigator der AOK einfließen, der Patienten und Ärzte über die Qualität von Kliniken informiert.
Krankenhäuser, die auf der Karte nicht auftauchen, dürfen die jeweilige Behandlung nicht durchführen. Sie können sie infolgedessen auch nicht mit der AOK oder mit den anderen Krankenkassen abrechnen.