Aktuelles zur Corona  Pandemie:

94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Beschluss vom 2. August 2021 ----Auffrischimpfungen---

Im folgenden Text finden Sie den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer, ab September Auffrischimpfungen u.a. für Menschen mit Immunsuppression anzubieten.

Setzen Sie sich mit Ihren Dialyseärzten oder Nephrologen in Verbindung. 

Beschluss: 

Erste Studienergebnisse weisen darauf hin, dass es bei bestimmten Personengruppen vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann. Dies gilt insbesondere für die Gruppe relevant immungeschwächter Patientinnen und Patienten sowie für Höchstbetagte und 

Pflegebedürftige. 

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit: 

Es wird ab September 2021 im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens 

sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten. Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen durch ihre be-

handelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung angeboten bekommen. 

Bisherige Studiendaten zeigen, dass insbesondere diese Gruppen von einer Auffrischimpfung profitieren.  

 

Die Auffrischimpfungen erfolgen mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe; dabei ist es unerheblich, mit welchem Impfstoff die Personen vorher geimpft worden sind. 

 

Die Impfungen können sowohl im Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als auch mit (mobilen) Teams der Impfstellen erfolgen.  

Darüber hinaus wird ab September ebenfalls im Sinne gesundheitlicher Vorsorge allen bereits vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürgern, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson&Johnson erhalten haben, eine weitere Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna angeboten. Dies kann in den Impfzentren der Länder oder durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgen. 

Der Impfstoff wird auch bei einer Auffrischungsimpfung im Rahmen der bestehenden Zulassung angewendet. 

Das BMG wird den Ländern Hinweise zur rechtlichen Einordnung von Auffrischimpfungen übermitteln.  

Votum: 16 : 0 : 0

Anmeldung zur Impfliste zur Priorisierungsgruppe 2 möglich

Seit gestern ist es im Saarland möglich sich für die Priorisierungsgruppe 2 auf die Impfliste eintragen zu lassen. Zu dieser Gruppe gehören u.a. chronisch Nierenkranke und Transplantierte. 

Zur Anmeldung benötigt man nach Auskunft der Hotline einen Priorisierungscode. 

Das Transplantationszentrum in Homburg hat heute (17.02) alle Transplantierten und Wartelistepatienten per Post angeschrieben. Mit dem Schreiben erhalten die Patienten ihren persönlichen Priorisierungscode, mit dem Sie sich über Hotline oder das Webportal Saarland - Anmeldung  auf die Impfliste setzen lassen können.

Herzlichen Dank für diesen Service ans Transplantzentrum Homburg!!
Der konkrete Impftermin wird dann später per Mail oder Telefon mitgeteilt. 

Die Dialysepatienten bekommen Ihren Priorisierungscodes über das behandelnde Dialysezentrum. Die Dialysezentren sind informiert Sprechen Sie Ihren Arzt an!

 

Saarländische Patienten unter 70, die außerhalb des Saarlandes betreut werden, sollten sich direkt mit Ihrem zuständigen Arzt in Verbindung setzen und klären, ob diese bei der Impfaktion im betreffenden Bundesland berücksichtigt werden. 

Härtefallkommission für die Impfpriorisierung im Saarland wird eingerichtet

Basierend auf der Empfehlung der STIKO [Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut] bei der COVID Impf-priorisierung  auf bestimmte Einzelfälle gesondert einzugehen und diese eventuell höher zu priorisieren, richtet das Saarland eine Corona-Impfkommission für Härtefalle ein.  

Von dieser Impfkommission werden Einzelfallprüfungen vorgenommen. Der Einzelfall wird darauf geprüft, ob das Risiko für eine COVID - Erkrankung bzw. das Risiko  an der Covid-Erkrankung zu sterben, durch die besonderen Umstände des Einzelfalles, nicht korrekt durch die  bundesweite Priorisierung des Robert-Koch-Instituts abgebildet wird.

Die saar­län­di­sche Impf­kom­mis­si­on setzt sich aus dem Prä­si­dent der Ärz­te­kam­mer, einem ärzt­li­chen Ver­tre­ter mit me­di­zi­nethi­schem Sach­ver­stand, einer Per­son mit Be­fä­hi­gung zum Rich­ter­amt sowie zwei Ab­ge­ord­ne­ten des Saar-Land­tags zu­sam­men. An­trä­ge auf eine Hö­her­stu­fung der Prio­ri­täts­grup­pe müs­sen schrift­lich ge­stellt wer­den.

Die Anträge können ab dem 16. Februar 2021 gestellt werden.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Anträge können per Post oder E-Mail gestellt werden, die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Antragsformular.

Geschäftsstelle Saarländische Impfkommission für Härtefälle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Franz-Josef-Röder-Straße 23

 

66119 Saarbrücken

E-Mail: impfkommission@soziales.saarland.de

 

Wo finde ich das Antragsformular?

Das Antragsformular kann ab Dienstag, den 16. Februar 2021 heruntergeladen werden.

Hier gibt es den Antrag zum herunterladen Antrag zur Impfpriorisierung 

Welche Angaben und Unterlagen sind erforderlich?

Persönliche Angaben: Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Alter, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (sofern vorhanden),

Nachweis eines Härtefalles gemäß Antragsformular, dieses darf nicht älter als vier Wochen sein (maßgeblich: Datum der Antragstellung),

Ärztliche Unterlagen zur Darlegung der medizinischen Gründe für die Antragsstellung als Härtefall,

Einverständniserklärung zur Datenweitergabe und Schweigepflichtentbindung des jeweiligen Arztes bzw. der jeweiligen Ärztin gemäß Antragsformular,

Datum der Antragstellung und Unterschrift.

weitere Informationen gibt es hier 

Informationen zur Antragsstellung sowie das Antragsformular sind ab dem 16.02 auf der Webseite unter www.impfen.saarland.de zu finden

Neuer Stufenplan zur Impfpriorisierung

Die SITKO hat eine neue Empfehlung für die Impfpriorisiereung herausgegeben. In diesem Plan sind die Dialysepatienten in Stufe 3 in der Gruppe 70 bis 75-jährigen Menschen eingeordnet. Dies bedeutet, dass Dialysepatienten höher eingruppiert sind als in dem bisherigen Stufenplan. Einzelheiten sind aus den angehängten Dateien zu sehen. 

hier als pdf zum Downloaden.

Dialysepatienten können nun auch mit höchster Priorität geimpft werden!

Dialysepatienten können nun auch mit höchster Priorität geimpft werden!

Die DGfN hat sich bei der STIKO und auf politischer Ebene dafür stark gemacht, dass Dialysepatientinnen und -patienten aufgrund ihrer Vulnerabilität bei der Impfung gegen SARS-CoV-2 zur Gruppe mit höchster Impfpriorisierung zählen. Am 8. Januar 2021 wurde lt. STIKO dank „Hinweisen der DGfN und weiterer Fachgesellschaften“ eine Öffnung der Priorisierungskategorien in die Empfehlungen zur Impfung gegen Covid19 aufgenommen.

Im „Beschluss der STIKO zur 1. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung“/“STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung, Aktualisierung am 8. Januar 2021“ heißt es:

 

Bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden. Deshalb sind Einzelfallentscheidungen möglich. Es obliegt den für die Impfung Verantwortlichen, Personen, die nicht explizit genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen. Dies betrifft z. B. Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann.

Impfempfehlung SITKO 

 

Informationen zum mRNA Impfstoff

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

16. Dezember um 17:36 

Prof. Alexander Dalpke, Direktor am Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der #HochschulmedizinDresden, und Virologe erläutert in einem Corona Spezial, wie der SARS-CoV-2-Impfstoff funktioniert, wie er entwickelt und getestet wurde und wie der Stand bei den anderen Impfstoffen ist. Ein spannender Überblick.zur Faktenlage.

zum Video auf Facebook  (evtl. Lautsprecher einschalten)

Aktuelle Informationen zu COVID-19 vom 01.12.2020 der Deutshen Transplantations Gesellschaft

Der Vorstand der DTG erarbeitet regelmäßig Informationen zur aktuellen Situation. Sie finden diese nachfolgend:

Aktuelle Informationen zu COVID-19 vom 01.12.2020

Anlässlich der laufenden zweiten COVID-19-Pandemiewelle sind die Gespräche zwischen der DTG, der DSO, den Richtlinien-Federführenden, der BÄK, dem BMG und jetzt auch der DIVI (Prof. Janssens) wiederaufgenommen worden. Mit dem heutigen Newsletter wollen wir Ihnen ein kurzes Update zu transplantationsspezifischen Aspekten der COVID-19-Pandemie geben.

1. Inzwischen hat sich der Anstieg der Zahl an Neuinfektionen abgeflacht, ein klarer Rückgang der Neuinfektionen hat sich bisher noch nicht eingestellt. Bis auf wenige Regionen hat sich das Virus wie vorausgesagt Deutschlandweit verbreitet und die Neuinfektionen sind derzeit nicht mehr vollständig nachverfolgbar. Die stationären Patientenzahlen mit COVID-19 steigen weiter und die Krankenhäuser leiden unter zunehmender Personalverknappung unter den Pandemiebedingungen. Aktuell befinden sich 3.854 COVID-19-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung, 60% davon invasiv beatmet, 492 wurden seit dem Vortag neu auf Intensivstationen aufgenommen (Stand 27.11.2020).

2. Nach Auskunft des medizinischen Vorstands der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) war die Situation der Organspende in Deutschland von Januar bis Oktober 2020 durchgehend stabil mit Spenderzahlen die exakt auf dem Niveau von 2018 und um 2,3% höher als in 2019 lagen. Mit dem Beginn des Novembers 2020 gingen die Spenderzahlen von durchschnittlich 2,6/Tag in den ersten zwei Wochen auf 1,7/Tag zurück, sind mittlerweile aber wieder bei einem Monatsschnitt von 2,2/Tag, so dieser etwas ungewöhnliche Verlauf im November auch natürlichen Schwankungen entsprechen kann und nicht der sich verschärfenden COVID-19-Situation geschuldet sein muss. Alle Organspender werden unverändert vor der Spende erneut auf eine COVID-19-Infektion hin mittels PCR getestet, wobei dabei praktisch keine positiven Fälle auftreten. Nur COVID-19-negative Patienten kommen für eine Organspende in Frage.

3. In den allermeisten Kliniken werden die stationären Patienten vor oder bei Aufnahme auf COVID-19 gescreent. Dies sollte analog bei Aufnahme zu einer Transplantation erfolgen, um möglichst nicht in eine frische COVID-19-Infektion hinein zu transplantieren. Die Frage der Aufrechterhaltung der Transplantationsprogramme und insbesondere der Lebendspende muss regional und individuell entschieden werden. Die Auswertung der DTG-Umfrage innerhalb der Transplantationszentren hinsichtlich der Programmweiterführung hat ja gezeigt, dass es im Rahmen der ersten Welle praktisch für alle Zentren möglich war, stationäre Transplantationen unter COVID-19- Pandemiebedingungen fast ohne jegliche COVID-19-Infektionsprobleme durchzuführen. Die Frage der Transplantierbarkeit eines Wartelistenpatienten nach durchgemachter COVID-19-Infektion soll sich an der Schwere des Infektionsverlaufs mit den erlittenen Organkomplikationen und –schädigungen ausrichten und kann nicht pauschal bewertet werden.

4. Mit zunehmend gleichmäßiger Ausbreitung des Virus innerhalb ganz Deutschlands werden nun offensichtlich auch mehr transplantierte Patienten von COVID-19-Infektionen erfasst. Wir möchten hiermit erneut um Eintrag aller transplantierten Patienten mit COVID-19-Infektion in das LEOSS-Register (https://leoss.net) bitten, um wichtige Hinweise für die weitere Steuerung dieser Patienten bekommen zu können. Die Datenlage zur Letalität von COVID-19 nach Organtransplantation ist zwar weiterhin heterogen, eine Reihe von Studien lässt allerdings vermuten, dass nicht die Transplantation und Immunsuppression eine unabhängige Gefährdung der Patienten darstellen, sondern die bei Transplantierten häufig vorliegenden Komorbiditäten/Risikofaktoren. Man kann davon ausgehen, dass es keinen Vorteil darstellt, wenn ein Nierenkranker stattdessen eine COVID-19-Infektion als Dialysepatient durchläuft. Im ambulanten Sektor muss unverändert die Notwendigkeit von Patientenbesuchen vor Ort mit dem Infektionsrisiko und den Möglichkeiten entsprechender organisatorischer Alternativen (Videosprechstunde, organisatorischer Optimierung der Kontaktminimierung) zur Vermeidung einer Infektion aber auch von „Kollateralschäden“ abgewogen werden. Hierbei ist wie auch bereits früher berichtet die Hypoxieempfindung der Patienten häufig beeinträchtigt und sollte bei ambulanter Betreuung eines COVID-19-erkrankten Transplantierten in der kritischen Phase zu täglichen Kontakten führen, die idealerweise auch regelmäßige pulsoxymetrische Kontrollen beinhalten sollten. Zu diesem Themenkomplex ist eine entsprechende Publikation aus der Pneumologie der MHH erschienen (10.1089/tmj.2020.0170).

5. Die DTG erreichten zahlreiche Anfragen zur Einschätzung/Einordnung der bevorstehenden Impfmöglichkeiten gegen SARS-CoV-2 bei organtransplantierten Patienten. Das BMG erarbeitet aktuell eine Rechtsverordnung zur Impfung, in der unter anderem der Personenkreis konkretisiert wird, der impfberechtigt sein wird. Der DTG wird hierzu kurzfristig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Daneben entwickelt die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) Empfehlungen für die Impfung gegen die COVID-19-Erkrankung (https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/stiko_node.html). Die Empfehlung wird auch Aussagen zur Impfung immunsupprimierter Patienten enthalten. STIKO-Empfehl­ungen gelten als medizinischer Stan­dard. Diese Empfehlungen sollten zunächst abgewartet werden.

Zusammen mit dem RKI und dem PEI hat das BMG FAQs zur COVID 19 Impfung online gestellt:

https://www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen/.

Nachdem die offiziellen Ergebnisse der SARS-CoV-2 Impfstudien noch nicht publiziert sind, aber auch organtransplantierte Probanden explizit von diesen Studien ausgeschlossen waren, kann in Ermangelung von Erfahrungen eine bisherige Einschätzung ausschließlich auf theoretischen Überlegungen beruhen (Prof. Schulz, Virologie MHH):

Immunsupprimierte Patienten sollen aus Sicherheitsgründen voraussichtlich mit einem Impfstoff, der kein replikationsfähiges Virus enthält, geimpft werden. Die auf viraler mRNA basierenden Impfstoffe (BioNTech/Pfizer, Moderna, Curevac) sollten deshalb für einen Immunsupprimierten kein Problem darstellen, sie enthalten oder produzieren kein replikationsfähiges Virus. Ob das Spektrum an Nebenwirkungen bei immunsupprimierten Patienten anders sein wird als bei Immungesunden, ist für die RNA-basierten Impfstoffe nicht zu erwarten, aber derzeit unklar. Anders sieht dies bei Impfstoffen aus, die einen viralen Vektor benutzen, wie z.B. der in Oxford entwickelte, von AstraZeneca vertriebene Impfstoff, der auf einem Schimpansen Adenovirus (ChADV) beruht, der von Johnson & Johnson entwickelte auf dem ADV26 basierende Impfstoff oder der durch die Presse gegangene in Russland entwickelte Impfstoff, welcher ebenfalls auf einem rekombinanten Adenovirus beruht und damit für transplantierte Patienten eher nicht geeignet erscheint.

Unklar ist weiterhin, wie gut die Wirksamkeit der Impfstoffe bei immunsupprimierten Patienten sein wird. Aufgrund der starken Immunschwächung in der frühen Phase nach Transplantation empfehlen die meisten Transplantationszentren ihren Patienten eine erste Influenzaimpfung frühestens 6 Monate nach Transplantationsbeginn. Ob man dieses Zeitfenster jetzt aufgrund der Pandemie für eine SARS-CoV-2 Impfung verkürzen soll, ist unklar. Hierbei ist wie unter 4 ausgeführt zu berücksichtigen, dass offensichtlich nicht die Transplantation und Immunsuppression selbst einen unabhängigen Risikofaktor für einen ungünstigen Krankheitsverlauf einer COVID-19-Infektion darstellt, sondern die gleichen Risikofaktoren wie in der Normalbevölkerung (Alter, Komorbiditäten etc.). Diese charakterisieren aber aufgrund ihrer Häufigkeit unter Organtransplantierten diese als Risikogruppe für einen ungünstigen Verlauf einer COVID-19-Erkrankung.

 

Hier finden Sie die aktuelle Information als pdf.-Datei:

Aktuelle Informationen zu COVID-19 vom 01.12.2020

Corona: Keine Sammelbeförderungen mehr bei Dialysepatienten

30. März 2020 aus Taxi Times von Jürgen Hartmann

In Deutschland werden zahlreiche Kassenmitglieder per Taxi zur lebenserhaltenden Dialyse gefahren – oftmals als Sammelbeförderungen.
Davon haben die Krankenkassen als Auftraggeber dieser Fahrten mittlerweile abgesehen.

Das hochansteckende Corona-Virus hat bei Taxibeförderungen von Dialysepatienten zu einem Umdenken geführt:
Die Krankenkassen als Auftragsgeber solcher Fahrten haben davon mittlerweile Abstand genommen, dass mehrere Patienten in einem Taxi oder Mietwagen befördert werden, da dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu vertreten sei. Das teilte der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachen GVN bereits am vergangenen Dienstag mit. 

Auch auf die Gefahr hin, dass es im ländlichen Bereich zu Kapazitätsproblemen kommen könnte, gelte derzeit für Beförderungen von Dialysepatienten:
                                                                 Nur eine Person pro Fahrt.
Das haben Krankenkassen (unter anderem die AOK) dem GVN auf Rückfrage bestätigt. Sicherlich ein sinnvolles Vorgehen, denn damit ist die Versorgung weiterhin sichergestellt und wird nicht auf den Rücken der Patienten abgewälzt, wie es zu Beginn der Woche am Beispiel der Aschaffenburger AOK publik geworden war. Dort hatte die Kasse an ihre Versicherten appelliert, sich künftig von einem Angehörigen zur Dialyse fahren zu lassen oder gar selbst zu fahren. jh
zum Originalartikel 

Notfallplan soll Dialyse-Versorgung während der Pandemie sicherstellen

Berlin – Ein Notfallplan für die Zeit der Coronavirus-Pandemie soll die Versorgung von Dialyse-Patienten sicherstellen. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztli­che Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Es würden bisherige Vorgaben teilweise ge­lockert, sodass die Dialyseeinrichtungen bei Bedarf schnell und unbürokratisch reagie­ren könnten, so die KBV.

Zur Sicherstellung der Dialyse-Versorgung sollen die Einrichtungen laut KBV flexibel auf bestimmte Notsituationen reagieren können, zum Beispiel, wenn Dialyse-Ärzte krank­heits­bedingt ausfallen oder ganze Einrichtungen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in dem gewohnten Umfang weiterarbeiten können. In solchen Fällen können Praxen beispielsweise unkompliziert Patienten anderer Praxen übernehmen.

Auch müsse im Bedarfsfall reagiert werden, wenn sich Dialyse-Patienten mit dem Virus infiziert hätten, hieß es. So könne es sinnvoll sein, dass einige Dialysepraxen ausschließ­lich Patienten versorgen, die sich mit dem Virus angesteckt haben. Durch diese Trennung könne das Infektionsrisiko für alle anderen Dialyse-Patienten verringert werden.

„Mit den beschlossenen Maßnahmen stellen wir sicher, dass Menschen, die auf eine Dia­lyse angewiesen sind, uneingeschränkt versorgt werden können“, sagte KBV-Vorstands­mitglied Thomas Kriedel. Schon kleine Ausfälle des Dialyseangebotes hätten für sie fata­le Folgen.

 

„Deshalb war es uns wichtig, für eventuelle Engpässe vorzusorgen und den Ärz­ten die nötige Freiheit zu geben, die Versorgung unter den aktuell schwierigen Bedin­gungen optimal zu organisieren“, betonte Kriedel.

Die Ärzte müssen ihre Kassenärztliche Vereinigung darüber informieren, wenn sie von den Dialyse-Vorgaben abweichen. Die Vereinbarung zu den Notfallmaßnahmen ist der KBV zufolge vorerst bis zum 30. Juni 2020 befristet. Außerdem wurden die Zuschlags­ziffern für Infektionsdialysen an die Coronavirus-Situation angepasst. 

zum Originalbeitrag  

© may/EB/aerzteblatt.de

COVID-19: Dialysepatienten laut Fachgesellschaft Risikogruppe

Berlin
– Dialysepatienten gehören in der Corona-Pandemie zu den Risikopatienten –
sie haben oft einen schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion und sterben nach vorlie­gender Datenlage häufiger daran. Das teilt die deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) mit. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) zählt Patienten mit Nierenerkrankungen zu den Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf.

Nach Ansicht der DGfN stehen Nierenpatienten – und insbesondere Dialysepatienten – aber nicht nur in der Reihe der gefährdeten Patientengruppen, sondern haben im Gegen­satz zu den anderen Patientengruppen ein kumulatives Risiko, weil sie mehrere bereits identifizierte Komorbiditen und Risikofaktoren vereinen, insbesondere Herzer­krankungen, Bluthochdruck und Diabetes mellitus.

„Hinzu kommt, dass Dialysepatienten nicht zu Hause bleiben können, sondern sich drei- bis viermal pro Woche dem Transport in ihr Dialysezentrum und damit dem Kontakt mit anderen, möglicherweise infizierten, Menschen und Patienten aussetzen müssen“, hieß es aus der Fachgesellschaft. Zudem seien sie häufig älter als 70 Jahre.

„Unsere Patienten sind somit hochempfindlich und wir müssen uns daher besonders intensiv um sie kümmern und versuchen, die Infektionsraten in der Dialysepopulation möglichst gering zu halten“, erklärte Julia Weinmann-Menke, Pressesprecherin der DGfN.

zum Thema

aerzteblatt.de

Italienische Daten zeigten, dass man mit höchsten Sicherheitsvorkehrungen die Infekti­onsraten in Dialysezentren eindämmen könne (DOI 10.1007/s40620-020-00727-y). Dazu gehöre auch, dass alle Patienten – wenn möglich – einen Mundschutz trügen.

„Leider lässt das die derzeitige Ausstattung von Dialysezentren mit Schutzmaterial der­zeit nicht zu, wir sind froh, wenn wir überhaupt das Personal und infizierte Patienten mit Masken versorgen können“, sagte Weinmann-Menke und appelliert an die Politik, Dialyse­zentren bevorzugt mit Hygienematerialien auszustatten.

zum Originaltext 

 © hil/aerzteblatt.de

Was kann ich tun, um mich nicht anzustecken?

Chronisch Kranke und Menschen mit immunsuppressiver Medikation gehören zu den Risikogruppen für diese Infektion.
Für diese Menschen gilt vor allem Ansteckungssituationen zu vermeiden, das heißt mit anderen Worten, die sozialen Kontakte auf das absolute Minimum zu reduzieren. 

 

Die wichtigsten Hygieneregeln und Maßnahmen um sich selbst und andere zu schützen:

Richtig Händewaschen

  • Nach dem Naseputzen, Müllentsorgen oder Nachhausekommen, vor dem Kochen oder der Einnahme von Medikamenten Hände waschen
    So geht es richtig:
  • Die Hände mit Wasser befeuchten und gründlich mit Seife für etwa 20 bis 30 Sekunden einschäumen. Dabei Handinnenflächen, Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume und Daumen berücksichtigen. Die Hände unter fließendem Wasser abspülen
    Anschließend sorgfältig abtrocknen. Zu Hause sollte jeder sein eigenes Handtuch benutzen. In öffentlichen Toiletten eignen sich Einmalhandtücher
  • Desinfektionsgel im Privaten nur benutzen, wenn es keine Möglichkeiten zum Händewaschen gibt oder wenn man in Kontakt mit Personen ist, die bereits an Covid-19 erkrankt sind
  • Möglichst nicht ins Gesicht fassen (oder nur mit gewaschenen Händen): Über Mund, Nase oder Augen kann das Virus in den Körper gelangen

 

Nies-Etikette beachten

  • Beim Niesen mindestens ein bis zwei Meter Abstand von anderen Menschen halten und wegdrehen
  • Nicht in die Hand niesen. Dort kann das Virus eine zeitlang überleben – und per Händeschütteln weitergegeben werden. Stattdessen in die Armbeuge niesen und husten oder am besten in ein Taschentuch
  • Taschentuch nach einmaligem Gebrauch in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen

Mundschutz 

  • Gesunde brauchen keinen Mundschutz in der Öffentlichkeit zu tragen. Er ist nur bei engem Kontakt mit Infizierten sinnvoll
  • Erkrankte sollten Mundschutz tragen um andere Personen nicht anzustecken. Er fängt Speicheltröpfchen ab, die man beim Niesen oder Sprechen versprüht
  • Wichtig! Ein Mundschutz schützt nur gut, wenn er richtig anliegt, sodass die Keime nicht entweichen können. Außerdem muss er gewechselt werden, sobald er durchfeuchtet ist
  • Wenn Sie sich mit Mundschutz geschützter und sicherer fühlen, tragen Sie einen Mundschutz.

  • Wenn ein Mundschutz getragen wird, dürfen die anderen Hygiene Maßnahmen
    wie Händewaschen,
    mit evtl. belasteten Händen sich nicht ins Gesicht fassen und
    die Nies Etikette
    auf keinen Fall nicht vernachlässigt werden.

 

Ansteckungssituationen vermeiden

  • Abstand zu anderen halten, nicht Händeschütteln
  • Großveranstaltungen und Menschenansammlungen meiden. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt aktuell, Veranstaltungen ab 1000 Personen abzusagen
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden, lieber das Auto nehmen, Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen
  • Wenn möglich im Home Office arbeiten
  • Auf vermeidbare Freizeitveranstaltungen wie Konzertbesuche verzichten

Kommission für Infektionsprävention und Hygiene der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN)                                                      Verdacht auf oder Nachweis von COVID-19 Infektionen bei Dialysepatienten (Stand 26. Februar 2020)                                        Empfehlung für Dialysepraxen.

Zur Situation:

  • Zum Jahreswechsel 2019/20 wurden erstmals Infektionen mit einem neuartigen Virus der Corona-Familien in China bekannt. Das Virus wird von Mensch zu Mensch übertragen und löst bei einem Teil der Betroffenen eine schwere, teilweise lebensbedrohliche respiratorische Infektion aus.
  • Stand Ende Februar 2020 sind mehr als 80.000 Fälle weltweit dokumentiert, mehr als 2.600 Todesfälle sind auf die Infektion zurückzuführen. Zunehmend werden auch Erkrankungen in Europa beobachtet, derzeit vor allem in Norditalien. In Deutschland sind zu diesem Zeitpunkt nur wenige Fälle mit bisher bekanntem Infektionsweg aufgetreten, was aber einer raschen Dynamik unterliegt und sich schnell ändern kann.
  • Chronisch Nierenkranke, insbesondere Nierentransplantierte und Dialysepatienten, sind ein Hochrisikokollektiv für Infektionserkrankungen. Ihr Immundefekt sowie die häufig bestehende erhebliche Komorbidität steigern das Risiko für schwere Verläufe aller Infektionen sowie die Gefahr, daran bzw. an sekundären Komplikationen zu versterben. Die Kommission für Infektionsprävention und Hygiene der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie empfiehlt folgende Maßnahmen für Dialysezentren.

Hinweis: Die Empfehlungen können sich jederzeit in Abhängigkeit der epidemiologischen Situation und der Vorgaben der Gesundheitsbehörden ändern!

 

Verdacht auf COVID19-Infektion

  1.  Jede Dialyseeinrichtung sollte eine/n Mitarbeiter/in benennen, der/die für die Beschäftigung mit COVID19 zuständig sind. Diese Person sollte sich fortlaufend über die aktuelle Entwicklung informieren (z.B. auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI)1) und ggf. einrichtungsintern informieren und Maßnahmen unterstützen.
  2. Ein „begründeter Verdachtsfall“ einer COVID19 Infektion besteht, wenn die Falldefinition des RKI2 erfüllt ist. Danach gehört neben der Symptomatik (Fieber, Allgemeinsymptome, respiratorische Infektion) auch der Aufenthalt in einer Risikoregion oder der direkte Kontakt zu einer bestätigt infizierten Person zur Definition des Verdachtsfalls.
  3. Patienten einer Dialyseeinrichtung sind in geeigneter Weise über Vorsichtsmaßnahmen (s. Punkt 4, weiters Händehygiene, hygienisches Husten/Niesen) bei Symptomen von respiratorischen Erkrankungen zu instruieren. Dies kann über Aushänge, Handzettel etc. erfolgen.
  4.  Patienten sollen angehalten werden, sich bei Fieber und/oder akuter respiratorischer Erkrankung telefonisch mit dem Dialysezentrum in Verbindung zu setzen und dieses nur nach Aufforderung und Instruktion zu betreten.Ergibt sich bei diesem telefonischen Kontakt der „begründete Verdacht“ (RKI-Definition) einer COVID19- Infektion, ist der/die Patient/in grundsätzlich direkt an ein geeignetes Krankenhaus mit Dialyseeinrichtung zu verweisen. Das Krankenhaus ist entsprechend vorab zu informieren.Besteht kein direkter Hinweis auf möglichen COVID19-Kontakt, ist der/die Patient/in zunächst als Influenza-Verdacht (s.u.) zu führen. Sie/er kann die Dialyseeinrichtung aufsuchen, soll dies jedoch nicht mit einem Sammeltransport tun.
  5. Wird ein/e Patient/in, bei dem/der die Falldefinition des COVID19- Verdachts zutrifft, dennoch persönlich im Dialysezentrum vorstellig, so ist er/sie umgehend in einem Einzelzimmer getrennt von anderen Patienten unterzubringen. Sofern es der Gesundheitszustand erlaubt, soll er/sie einen Mund-Nase-Schutz anlegen. Das Personal hat persönliche Schutzausrüstung (Kittel, Handschuhe, FFP2-Maske) anzulegen. Weitere Maßnahmen sind umgehend mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. In der Regel wird die/der Patient/in in ein geeignetes Krankenhaus einzuweisen sein.Der Transport in das Krankenhaus erfolgt mittels qualifiziertem Krankentransport, dieser ist über den Infektionsverdacht zu informieren.
  6.  Müssen bei stationären COVID19-infizierten Patienten Dialysebehandlungen durchgeführt werden, so sollen Transporte nach außerhalb des Krankenhauses vermieden werden. Kann das Krankenhaus die Dialyse nicht in eigenen Räumlichkeiten durchführen (lassen), ist eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus zu erwägen.
  7.  Zur Dialyse im Krankenhaus ist Einzelzimmerisolierung erforderlich. Das Dialysepersonal hat geeignete persönliche Schutzausrüstung zu verwenden, die Regeln der Händehygiene sind strikt zu beachten. Das Personal soll nicht gleichzeitig für die Betreuung anderer Patienten zuständig sein.
  8.  Die Hygienemaßnahmen im Krankenhaus liegen in der Verantwortung der dortigen Hygienekommission. Sie umfassen u.a. die patientenindividuelle Zuordnung von Medizinprodukten und die fachgerechte Flächendesinfektion sowie Oberflächendesinfektion der Dialysemaschinen nach Behandlungsende. Derzeit gelten die gängigen Desinfektionsmittel als ausreichend.

(Verdacht auf) Influenza-Infektion

  1. Bei Influenzaverdacht kann bei Eintreffen im Dialysezentrum ein Abstrich zur PCR-basierten Influenza-Diagnostik entnommen werden. Der/die Patient/in sollte beim Betreten der Zentrums die Hände desinfizieren und während des Aufenthalts im Dialysezentrum einen Mund-Nase-Schutz tragen. An Influenza erkrankte Dialysepatienten sollen im Dialysezentrum in einem separaten Raum dialysiert werden. Eine Kohortenisolation ist möglich. Der Raum kann nach Flächendesinfektion zur nächsten Dialyseschicht für nicht infizierte Patienten genutzt werden. Eine Zuweisung separater Dialysemaschinen zu infizierten Patienten ist nicht erforderlich, diese können ebenfalls nach Oberflächendesinfektion wieder für andere Patienten genutzt werden. Eine Isolierung ist für 7 Tage nach Symptombeginn vorzunehmen. In Fällen bei denen der Patient erheblich immunsupprimiert ist oder weiterhin Symptome aufweist, sind für mindestens 10 Tage bzw. bis zur Symptomfreiheit, Isolierungsmaßnahmen vorzunehmen.
  2. Infizierte Dialysepatienten sollen den Behandlungsraum auf möglichst kurzem Wege durch das Zentrum erreichen. Ideal ist ein separater Zugang, ebenfalls möglich ist ein regulärer Zugang durch das Zentrum, wenn die unmittelbare Begegnung mit anderen Personen ausgeschlossen wird. Beim Durchqueren der Behandlungseinrichtung soll der Patient einen Mund-Nase-Schutz tragen.
  3. Das Dialysepersonal schützt sich bei Behandlung influenzainfizierter Patienten mit Schutzkittel, Handschuhen und geeignetem Atemschutz (Schutzstufe FFP 2).

Weitere, aktuelle Informationen sind stets über die Internetseite des Robert-Koch-Instituts oder das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu erhalten.

Was sind die Unterschiede zwischen Erkältung, Grippe und Corona Infektion. Was sollte ich tun, wenn ich Symptome habe?

Typische Symptome für eine Corona Infektion beim Menschen sind: trockener Husten, Fieber, aber auch Atemnot. Laut aktueller Auskunft des Robert-Koch-Instituts (RKI) haben auch in Deutschland Corona-Patienten diese Symptome: Von 737 gemeldeten Fällen hatten 56 Prozent Husten, 39 Prozent Fieber, und bei 1,6 Prozent sei eine Lungenentzündung festgestellt worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Übersicht ist erkenntlich, wie sich eine Corona Infektion von einer Grippe bzw. normalen Erkältung unterscheidet.

Wichtig ist,
- bei Anzeichen egal welcher Art sich telefonisch mit dem Dialysezentrum in Verbindung zu setzen und mit dem Dialysezentrum über die weitere Vorgehensweise zu sprechen.
Damit schützen Sie vor allem Ihre Mitpatienten und Pflegekräfte vor vermeidbaren Infektionen.